Liebe Eltern, liebe Interessierte,
ich bin Sozialpädagogin und Pflegeberaterin (Peerberatung) mit dem Spezialgebiet „Kinder mit Diagnosen wie FASD, ADHS, PTBS, Bindungsstörung und / oder Autismusspektrumstörung in (Pflege-) Familien oder Einrichtungen“.
Bitte kommentieren Sie gern, äußern Sie Kritik und Wünsche.
Mögliche Leistungen einer Pflegeberaterin:
Pflegeberatung | Pflegekurs | Beratungsbesuch 1 |
§ 7a SGB XI | § 45 SGB XI | § 37 Abs. 3 SGB XI |
Was kann eine Pflegeberaterin im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für Sie tun?
- Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse zur Einstufung des Kindes in einen Pflegegrad und ggf. Hilfe um gegen den dann erstellten Bescheid Widerspruch einzulegen
- Unterstützung bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises und ggf. Hilfe um Widerspruch einzulegen
- Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln (beispielsweise richtig coole Tandems oder Dreiräder oder Rollstuhlfahrräder oder Sonderbauten), Rehabilitation, Kuren und Entlastungsleistungen für die Pflegeperson
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen die vom Jugendamt oder vom Sozialamt finanziert werden, ggf. Hilfe um Widerspruch einzulegen
- Unterstützung und ggf. Aufklärung gegenüber Kindertageseinrichtungen, Schulen, Berufsschulen und Arbeitgebern oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Wohnstätten
- Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld und ähnlichen Leistungen für Careleaver mit Behinderung
- Erstellen eines Versorgungsplanes zur Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfes (siehe Seite 9)
Eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch meine Person ist zur Zeit schon für einige Krankenkassen möglich. Diese Beratung ist telefonisch, als Videoberatung oder in Präsenz in 30km Umkreis von Hoyerswerda möglich. Ich kooperiere unter anderem mit der spectrumK GmbH und übernehme gern für Sie die Anfrage dazu.
Versicherte, deren Krankenkasse nicht bei meinen Kooperationspartnern gelistet ist, haben folgende Möglichkeiten:
- Sie machen die Krankenkasse auf mein Angebot aufmerksam und erfragen eine Kostenübernahme. HINWEIS: Sie haben auf eine Pflegeberatung ausgerichtet auf Ihre spezielle Pflegesituation nach §7a SGB XI einen gesetzlichen Anspruch. Stellen Sie fest, dass die Pflegeberatung ihrer Krankenkasse nicht ausreichend ist, dokumentieren Sie dies bitte und drängen auf eine angemessene Beratung! Ihre eventuelle Beschwerde können Sie an die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse richten.
2. Ich berate Sie ehrenamtlich und Sie denken über eine Spende an die Bibliothek Hoyerswerda für den Kauf von E-Books für das Pflegeelternregal nach. Ich wähle diese Form, da Sie, wie schon geschrieben, eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie und auf Ihre Pflegesituation zugeschnittene Beratung haben. Aus diesem Grund handelt es sich bei dieser Variante rechtlich NICHT um eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI. Meine Expertise ändert sich natürlich nicht.
Bitte schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an folgende Adresse:
nicole.schutza@wege-finder-pflege-kinder.de
Herzliche Grüße
Nicole Schutza

- Der Beratungsbesuch ist Pflicht bei Erhalt von Pflegegeld ohne Pflegesachleistungsbezug durch einen Pflegedienst.
Durch meine Person ist dieser Pflichtbesuch noch nicht leistbar aufgrund der fehlenden Zulassung durch die AOK-Plus, da ich Sozialpädagogin und nicht Altenpflegerin bin. Der Hinweis auf die fehlende fachliche Kompetenz von Altenpflegerinnen für die Beratung von Eltern von Kindern mit „unsichtbaren“ Behinderungen wurde zur Kenntnis genommen und soll bedacht werden. ↩︎