Liebe Eltern, liebe Interessierte,
diese Beratungsstelle befindet sich im Aufbau, manches kann sich also noch verändern. Bitte kommentieren Sie gern, äußern Sie Kritik und Wünsche.
Was kann eine Pflegeberaterin für Sie tun?
- Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse zur Einstufung des Kindes in einen Pflegegrad und ggf. Hilfe um gegen den dann erstellten Bescheid Widerspruch einzulegen
- Unterstützung bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises und ggf. Hilfe um Widerspruch einzulegen
- Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln (beispielsweise richtig coole Tandems oder Dreiräder oder Rollstuhlfahrräder oder Sonderbauten), Rehabilitation, Kuren und Entlastungsleistungen für die Pflegeperson
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen die vom Jugendamt oder vom Sozialamt finanziert werden, ggf. Hilfe um Widerspruch einzulegen
- Unterstützung und ggf. Aufklärung gegenüber Kindertageseinrichtungen, Schulen, Berufsschulen und Arbeitgebern oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Wohnstätten
- Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld und ähnlichen Leistungen für Careleaver mit Behinderung
- Erstellen eines Versorgungsplanes zur Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfes (siehe Seite 9)
- Kurse für alle interessierten Personen – dafür muss kein Pflegegrad vorhanden sein (siehe Pflegekurs)
Ich bin Sozialpädagogin und Pflegeberaterin (Peerberatung) mit dem Spezialgebiet „Kinder in (Pflege-) Familien oder Einrichtungen mit Diagnosen wie FASD, ADHS, PTBS, Bindungsstörung und / oder Autismusspektrumstörung“.
Eine kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch meine Person ist zur Zeit schon für einige Krankenkassen möglich. Diese Beratung ist telefonisch, als Videoberatung oder in Präsenz in 30km Umkreis von Hoyerswerda möglich. Ich kooperiere unter anderem mit der spectrumK GmbH und übernehme gern für Sie die Anfrage dazu.
Versicherte, deren Krankenkasse nicht bei meinen Kooperationspartnern gelistet ist, haben folgende Möglichkeiten:
- Sie machen die Krankenkasse auf mein Angebot aufmerksam und erfragen eine Kostenübernahme. HINWEIS: Sie haben auf eine Pflegeberatung ausgerichtet auf Ihre spezielle Pflegesituation nach §7a SGB XI einen gesetzlichen Anspruch. Stellen Sie fest, dass die Pflegeberatung ihrer Krankenkasse nicht ausreichend ist, dokumentieren Sie dies bitte und drängen auf eine angemessene Beratung! Ihre eventuelle Beschwerde können Sie an die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse richten.
2. Sie zahlen selbst einen Betrag, der Ihnen für eine Pflegeberatung angemessen erscheint und den Sie sich leisten können. Ich wähle diese Form, da Sie, wie schon geschrieben, eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie und auf Ihre Pflegesituation zugeschnittene Beratung haben. Aus diesem Grund handelt es sich bei dieser „Selbstzahlervariante“ rechtlich NICHT um eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI. Meine Expertise ändert sich natürlich nicht.
Bitte schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an folgende Adresse:
nicole.schutza@wege-finder-pflege-kinder.de
Herzliche Grüße
Nicole Schutza
